AKE-RHEINGOLD – Ihr erstklassiger Urlaubszug Der Zug. Ein großer Teil unserer Wagen stammt aus dem legendären TransEuropExpress (TEE) Rheingold, dem Luxuszug der Wirtschaftswunderära. Bei bis zu 200 km/h schneller Fahrt reisen Sie in traditionsreichen Wagen, welche früher Politiker wie Kiesinger und Brandt zu Staatsbesuchen, Unternehmer zu ihren Geschäftsterminen und sehr wohlhabende Reisende in den Urlaub brachten. Nehmen Sie Platz. Unser Sonderzug vereint alle Vorteile einer Bahnreise: Auf fest reservierten Plätzen in unseren 1. Klasse-Wagen reisen Sie umsteigefrei zum Zielort. Freuen Sie sich auf komfortable Sitze und sehr große Beinfreiheit. Unsere Abteile verfügen über je 6 Sitze in zwei gegenüberliegenden 3er-Reihen. Im Großraumwagen nehmen Sie auf Einzeloder Zweierplätzen, die jeweils hintereinander in Reihe angeordnet sind, Platz. Die Wagen sind klimatisiert und verfügen über ausreichend Stauraum für Ihr Reisegepäck. Genuss pur. Essen und Trinken hält bekanntlich Leib und Seele zusammen – und im Urlaub soll man es sich schließlich gut gehen lassen. Beginnen Sie die Reise mit einem leckeren Frühstück in unseren Speisewagen, in denen auch heute noch frisch gekocht wird. Zum Mittagessen stehen Ihnen jeweils drei saisonal abgestimmte Gerichte zur Wahl. Und wenn es dann am Nachmittag heißt „Kaffee und Kuchen servieren wir Ihnen jetzt in unseren Speisewagen“, dann können Sie sich auf frische Kuchen freuen. Wenn bei der Rückreise die Fahrt bis in den Abend hinein dauert, richtet unsere Küchenmannschaft noch einmal leckere Kleinigkeiten zum Abendessen her. Ein geselliger Anlaufpunkt ist auch unser Clubwagen, den wir bei ausgewählten Reisen mitführen. Dort bieten wir Getränke und Snacks an. Perspektivenwechsel. Aus der großzügigen Glaskuppel unseres Panoramawagens genießen Sie ganz neue Eindrücke auf die umgebende Landschaft. Die Plätze in der Aussichtskanzel unseres Panoramawagens werden nicht fest reserviert, so hat jeder Gast die Möglichkeit, dort für eine Weile die Fahrt mit ganz besonderen Aussichten zu erleben! Dazu servieren wir Ihnen gerne einen heißen Kaffee oder ein Glas Sekt aus unserer Bordbar. Alle Besonderheiten rechts und links der Strecke erläutert Ihnen unser Chefreiseleiter via Bordlautsprecher. Stets für Sie da. Ihre AKE-Reiseleiter sind bereits im Zug und dann auch vor Ort im Hotel jederzeit für Sie da. Für die Rundgänge und Ausflüge vor Ort haben wir außerdem einheimische Gästeführer gebucht, die Ihnen ihre Heimat vorstellen werden. Hinweise. Mindestteilnehmerzahl für den Sonderzug: 200 Personen für alle Reiseziele zum genannten Reisetermin (bei Nichterreichen sind wir berechtigt, bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tage, bei einer Reisedauer von zwei bis höchstens sechs Tagen 7 Tage und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden jeweils vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Bei Absage erhalten Sie ein Ersatzangebot oder erhalten den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück). Hinweis zur Barrierefreiheit: Unser Angebot ist für Reisende mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Der Nostalgiezug ist nicht barrierefrei. Rollstühle können leider nicht mitgenommen werden. Gehhilfen und zusammenklappbare Rollatoren können begrenzt mitgenommen werden (bitte unbedingt bei Buchung angeben). Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich Ihrer individuellen Bedürfnisse. Anfallende Mehrkosten: Wir bitten Sie zu beachten, dass Ausgaben des persönlichen Bedarfs, wie Trinkgelder, Verpflegung, sofern nicht inklusive, und andere individuelle Ausgaben nicht im Reisepreis enthalten sind und vor Ort nach Ihrem Ermessen zu entrichten sind. Reisedokumente: Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sollten Sie einer anderen Staatsbürgerschaft angehören, weisen Sie uns bitte darauf hin. Wir beraten Sie gerne. Reiseversicherungen: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Komfortschutzpaketes inklusive einer Reiserücktrittskosten- Versicherung der Hanse Merkur Reiseversicherung AG, Hamburg. Bildnachweis: Heinrich Hoernschemeyer, Dominik Ketz, Gerhard Meven, Tourismus Zentrale SPO, Volker Wittchow
Allgemeine Geschäftsbedingungen AKE-Eisenbahntouristik Urlaub von Anfang an! AKE-Eisenbahntouristik – Jörg Petry e.K. Kasselburger Weg 16 · D-54568 Gerolstein Telefon: 06591 / 949 987 00 www.ake-eisenbahntouristik.de Im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Tagesfahrten Reisen, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen, und deren Reisepreis 500,00 € nicht übersteigt. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrags 1.1. Reiseanmeldungen können schriftlich, mündlich, telefonisch, durch E-Mail, SMS oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit unseren Formularen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende schriftlich, durch E-Mail, Fax oder SMS die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. Sind beide Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. 1.3. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den wir 10 Tage gebunden sind und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. 1.4. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen. 1.5. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende uns den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 5 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen 2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. 2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich. 3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten 3.1. Wir unterrichten den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen). 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet haben. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend. 4. Zahlungen 4.1. Das Fordern oder die Annahme von Zahlungen (Anbzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig. 4.2. Mit Erhalt der Reisebestätigung und Aushändigung des aufgrund eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags ausgestellten Sicherungsscheins sind 20 % des Reisepreises zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung treffen. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens 30 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. Für Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl ist der Restbetrag zu zahlen, wenn wir nicht mehr nach Ziff. 12. (siehe unten) zurücktreten können. 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein). 4.5. Sofern der Reisende die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leistet, können wir nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. (siehe unten) verlangen. 4.6. Für Tagesfahrten gelten abweichend von den Ziffern 4.1 bis 4.5 die nachfolgenden Bestimmungen. Die Anzahlung entfällt, und der Preis ist mit Abschluss des Vertrags vollständig fällig. Zum Abschluss eines Kundengeldabsicherungsvertrags und zur Aushändigung eines Sicherungsscheins sind wir nicht verpflichtet. 5. Leistungen und Pflichten 5.1. Wir behalten uns Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Wir dürfen eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn wir den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informieren. 5.2. Wir haben Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach unseren vor Reisebeginn gemachten Angaben nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen. 5.4. Wir haben über unsere Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen können wir Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen. 5.5. Wir haben dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt. 6. Leistungsänderungen 6.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Für Reisen und Tagesfahrten in Nostalgiezügen gilt, dass wir uns bei kurzfristigem Ausfall eines Waggons oder einer bestimmten Lokomotive wegen technischer Defekte oder anderer unvorhergesehener Gründe vorbehalten, einen Wagen- bzw. Loktausch vorzunehmen. Dies gilt auch für den geplanten Einsatz von Dampflokomotiven, die aufgrund von Brandschutzbestimmungen oder Waldbrandstufen nicht eingesetzt werden können. 6.2. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch uns sind einseitig zulässig, aber nur wirksam, wenn wir sie gegenüber dem Reisenden z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklären. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt. 6.3. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die wir ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten haben. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb unserer Annahmefrist annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt unser Angebot als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden. 6.4. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für uns geringere Kosten, so ist dem Reisenden der Mehrbetrag zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). 7. Preiserhöhung und Preissenkung vor Reisebeginn 7.1. Wir können Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafenoder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Unterrichten wir den Reisenden durch E-Mail, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam. 7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, können wir sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Wir können dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von uns bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB. 7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Wir haben dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. Seite 1/2
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